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Schimmel - Gutachten - Dekontamination - Foggern - Sachverständiger - Sanierung - Schimmelberatung - Schimmelhilfe - Schimmelnetzwerk von Büro für Sachverständigenwesen

Schimmel - Gutachten - Dekontamination - Foggern - Sachverständiger - Sanierung - Schimmelberatung - Schimmelhilfe - Schimmelnetzwerk


Schimmel - Gutachten - Dekontamination - Foggern - Sachverständiger - Sanierung - Schimmelberatung - Schimmelhilfe - Schimmelnetzwerk


Durch die positiven Änderungen in der Bauqualität wird oft das dafür notwendige Nutzerverhalten nicht angepasst. Daher nehmen die Fälle von Schimmelbildung im Innenraum immer mehr zu. Ebenso treten diese Erscheinungen durch eine schlechte Bauphysik oder auch handwerkliche Fehlleistungen auf. Durch einen fachkundigen Energieberater, in Zusammenarbeit mit Architekten, Handwerkern und Bauherren könnten solche Schäden meist vermieden werden.

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Streit um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz endet dann vor Gericht, wenn der Vermieter eine Mietminderung nicht akzeptiert oder nicht bereit ist, die Schäden zu beseitigen. Letztlich hängt die Entscheidung des Gerichtes von der "Gretchen-Frage" ab, ob ein Baumangel oder falsches Nutzerverhalten schuld ist.

Wichtig ist hier eine vernünftige vorgerichtliche Beratung, das heißt eine Klärung des konkreten Heiz- und Lüftungsverhaltens des Mieters. In vielen Fällen, gelingt es, das Problem beziehungsweise die Streitigkeiten ohne gerichtliches Verfahren zu lösen. Die Erfolgsquote für derartige außergerichtliche Streitigkeiten liegt bei über 95 Prozent.

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Bei Bedarf oder im Streitfall führen wir selbstverständlich für Sie Messungen und Auswertungen zur Ursachenforschung durch. Ebenso werden Untersuchungen zur Spezies und deren Gefahrenklasse durchgeführt. Raumklimatische Messungen über mehrere Tage, und deren Auswertung sind durch moderne Technik von uns durchführbar und selbstverständlich.

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· Untersuchung von Feuchtigkeitsschäden in Häusern und Wohnungen
· Kaltvernebelung zur Dekontamination von Schimmel
· Identifizierung und Analyse von Pilzbefall und Schimmel
· Erstellung von Schimmelpilz-Gutachten
· Beratung mit fachlicher Kompetenz im Schadensfall
· Informationen zur Prävention von Schäden
Meine Auftraggeber zur Erstellung von Schimmel-Gutachten sind betroffene Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen oder Bauunternehmen.

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Schimmel-Gutachten für wen und warum?

Mieter:

Mieter haben nach §537 BGB das Recht auf einen mangelfreien Mietgegenstand. Bei einem Schimmelbefall helfe ich den Mietern die Ursache der Kontaminierung zu finden, wobei hier die Schuldfrage zentralen Charakter hat. Dazu nutze ich die Form eines Privatgutachtens, in welchem vor allem Fragen wie Schadensgröße und Umfang, Schuldverteilung aber auch die Möglichkeit der Mietminderung beantwortet werden.

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Vermieter:

Mieter haben ihrem Vermieter gegenüber eine Obhutspflicht nach §§ 535, 536 BGB für die angemietete Wohnung. Mit Hilfe eines elektrischen Thermohygrometers mit Datenspeicher kann ich das Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter über einen längeren Zeitraum dokumentieren. In der anschließend erstellten gutachterlichen Stellungnahme kläre ich Ursache des Pilzbefalls, gebe gegebenenfalls Tipps zum richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten und konzipiere geeignete Sanierungsmaßnahmen. Auf Wunsch fertige ich eine ausführliche Leistungsbeschreibung an.

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Mieter und Vermieter:

Als außergerichtliche Form der Rechtsprechung biete ich die Möglichkeit an, als Schiedsgutachter oder Schiedsrichter tätig zu werden. In einem Schiedsgutachtenvertrag einigen sich die Mietvertragspartner darauf, welche Parameter zur Ursachenfindung erhoben werden sollen. Die Aussagen des Schiedsgutachtens haben Rechtscharakter.
Sind die Streitigkeiten nicht außergerichtlich zu klären, helfe ich als Fachgutachter meinen Auftraggebern auch während der Anhörungen. Vor allem Aussagen in Bezug auf Bausubstanz und die Erläuterung bauphysikalischer Zusammenhänge untermauern die Glaubwürdigkeit der Feststellungen.

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Hauseigentümer:

Hauseigentümer bzw. Bauherren haben das Recht auf eine mangelfreie Werkleistung nach § 631 BGB. Dies schuldet die bauausführende Handwerksfirma. In Form von Ortsbegehungen überprüfe ich die ausgeführten Handwerksleistungen. In einer gutachterlichen Stellungnahme kläre ich eventuelle Mängel und schlage geeignete Reparatur- bzw. Sanierungsmaßnahmen vor.


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Büro für Sachverständigenwesen
Jochen Harsch
Ulmenstr.16
75397 Simmozheim

Telefon: 07033 - 94 49
Fax: 07033 - 691 174

info@energie-cw.de
http://www.energie-cw.de
 


Brauchen Sie eine Energieberatung, Thermografie oder haben Sie Probleme mit Schimmelbildung - wir sind gerne für sie da.

Sachverständiger für Energetikfragen und Schimmelbildung im Innenraum, Gebäudeenergieberater - Energiesparcheck - Energieausweis - Schimmel-Gutachten - raumklimatische Langzeitmessung - Thermografie.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Wir akzeptieren: Rechnung
 
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